Auf dem Weg in den Urlaub bremsen die vorausfahrenden Fahrzeuge ab – Stau. Kurz nicht aufgepasst und schon ist ein Auffahrunfall passiert. Und jetzt? Nicht in Panik verfallen, sondern Ruhe bewahren und handeln, wie in Deutschland auch. Erstmal solltet ihr checken, ob es allen Fahrzeuginsassen gut geht und Warnwesten anziehen, bevor ihr das Fahrzeug verlasst. In vielen unserer Nachbarländer, wie zum Beispiel in Frankreich, Kroatien oder Österreich gilt dafür eine Mitführpflicht. Das bedeutet, dass sich mindestens für den Fahrer immer eine Warnweste im Auto befinden muss. In fast allen Ländern, mit Ausnahme von Dänemark und Deutschland, gibt es zudem die Tragepflicht. Hier müsst ihr die Warnweste im Fall eines Unfalls anlegen. Informiert euch vor eurer Urlaubsfahrt, welche Regeln in eurem Zielland und auf der Strecke dorthin gelten. Bei verletzten Personen müsst ihr erste Hilfe leisten und über die europaweite Nummer 112 den Rettungsdienst alarmieren.
Safety first – Unfall sichern, Hilfe rufen
Auch im Ausland müsst ihr die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern. Dieses stellt ihr auf der Straßenseite des Unfalls auf – innerorts mit 50 Metern Abstand zum Unfallfahrzeug, außerorts mit 100 Metern Abstand zum Wagen. Auf der Autobahn muss die Entfernung aufgrund der hohen Geschwindigkeiten mindestens 150 Meter betragen. Sind alle beteiligten Personen und das Fahrzeug gesichert, solltet ihr je nach Ausmaß des Unfalls die Polizei rufen. In manchen Ländern, wie zum Beispiel Österreich, entscheiden sich die Einsatzkräfte bei Bagatellunfällen mit kleinen Lackschäden gar nicht auszurücken. Kommen sie doch und bewerten den Einsatz im Nachhinein als nicht notwendig, berechnen sie zusätzliche Kosten. Bei Unfällen mit hohem Sachschaden sollte aber immer die Polizei gerufen werden, ebenso bei Personenschäden. Die Beamten solltet ihr um ein Unfallprotokoll bitten, das erleichtert im Anschluss die weitere Organisation mit den Unfallbeteiligten.
Unfallaufnahme im Handumdrehen
Ihr könnt euch die Unfallaufnahme erleichtern, indem ihr die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ mitführt. Die Karte ist zwar keine Pflicht, der ADAC empfiehlt dennoch sie dabei zu haben. Darauf sind alle wichtigen Daten zum Halter und zur Versicherung des Wagens eingetragen. Das Dokument könnt ihr euch per Mail von eurer Kfz-Versicherung schicken lassen oder selbst ausdrucken. In der Regel ist die Gültigkeit auf drei Jahre limitiert. Manche Versicherer stellen auch Versicherungsbescheinigungen aus, die bis zu fünf Jahre gültig sind. Das Gültigkeitsdatum könnt ihr auf eurer Karte nachlesen.
Probleme mit der Versicherung vermeiden
Der europäische Unfallbericht gehört auf einer Fahrt in den Urlaub ins Handschuhfach. Das ist zwar kein Muss, erleichtert euch aber die Unfallaufnahme erheblich. Da er zweisprachig erhältlich ist, könnt ihr euch die für euer Urlaubsland passende Version herunterladen. Das Dokument gibt es auf den Internetseiten der Automobilclubs und Versicherer. Im Falle eines Unfalls können alle Beteiligten in ihrer Sprache die Unfalldaten ausfüllen und im Anschluss austauschen. Dazu gehören Ort und Zeit des Unfalls, Namen der Fahrer und Zeugen, sowie Fahrzeugangaben und Versicherungen. Auch Unfallhergang und Schäden am Wagen werden hier vermerkt. Der Bericht kann im Anschluss mit Beweisfotos der Fahrzeuge an die Kfz-Versicherer geschickt werden. Einige Versicherungen bieten einen Auslandsschadenschutz als Zusatzversicherung an. Dieser Schutz greift, wenn ihr unverschuldet in einen Unfall verwickelt werdet. In manchen Ländern sind die Deckungssummen und Leistungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung geringer als in Deutschland und entstandene Schäden werden vielleicht nicht von der gegnerischen Versicherung ersetzt. Der Auslandsschadenschutz stellt sicher, dass Unfallschäden nach deutschem Recht reguliert werden.