Eine Parkscheibe zu verwenden ist vermeintlich kinderleicht. Doch der Gesetzgeber macht klare Vorgaben zu Aussehen und Nutzung, die ihr bei eurem nächsten Ausflug mit dem Auto beachten solltet.
Der richtige Look zählt
Die Optik der Parkscheibe muss klare Kriterien erfüllen. Auch wenn es Parkscheiben in unterschiedlichen Farben wie Pink und Lila oder mit Logos verschiedener Firmen und Vereine zu kaufen gibt, dienen diese eher zu Werbezwecken oder als Spaßgeschenk. Offiziell sind sie aber nicht zulässig. Manche Firmen verteilen solche jedoch für die Nutzung auf ihren privaten Parkplätzen. Hier sind die Klassischen dann häufig nicht zugelassen. Die gesetzlich vorgeschriebene Parkscheibe muss immer blau-weiß, elf Zentimeter breit, 15 Zentimeter hoch und auf der Vorderseite frei von Werbung oder jeglichen Logos sein. Das Verkehrszeichen 314, also das große weiße „P“ sollte in der unteren Hälfte abgedruckt. Außerdem ist es wichtig, dass ganz oben das Wort „Ankunftszeit“ lesbar ist. Auch auf die Zahlen der Uhrzeit müsst ihr achten: Diese laufen korrekterweise bei eins beginnend von links nach rechts. Erfüllt die Parkscheibe diese Kriterien nicht, droht ein Bußgeld von 20 Euro.
Keine Fehler beim Parkvorgang
Beim eigentlichen Parkvorgang tappt ihr schnell in Fettnäpfchen. Achtet darauf, dass ihr die Zeit immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft einstellt – im Falle einer Ankunft um 11:07 also auf 11:30 Uhr. Haltet ihr euch nicht daran, droht eine Strafe von 30 bis 40 Euro. Dass ihr die Parkscheibe richtig platziert, ist ebenfalls von Bedeutung. Sie sollte gut sichtbar im Auto liegen, am besten auf dem Armaturenbrett, auch wenn es dazu auf öffentlichen Parkplätzen keine konkreten Vorgaben gibt. Steht ihr jedoch auf einem Privatparkplatz, zum Beispiel vor dem Supermarkt, gelten die jeweiligen AGBs. Ist die erlaubte Zeit abgelaufen, dürft ihr die Drehscheibe nicht einfach weiter drehen. Fahrt ihr das Auto jedoch einmal um den Block, könnt ihr im Anschluss einen neuen Parkvorgang starten.
Auch für die elektronische Parkscheibe gibt es Vorgaben. Sie stellt eine Alternative zu der klassischen aus Papier dar und funktioniert mithilfe eines Bewegungsmelders. Bleibt ihr mit eurem Fahrzeug stehen, sollte die Ankunftszeit automatisch auf dem Display erscheinen und nicht weiterlaufen, ansonsten ist sie nicht zugelassen. Auf der Vorderseite muss ebenfalls das weiße „P“ abgedruckt sein und „Ankunftszeit“ über dem Display stehen. Und auch die Größe der Zahlen ist vorgegeben. Für eine gute Lesbarkeit sieht der Gesetzgeber zwei Zentimeter vor.
Das gilt für Motorräder
Und wie sieht das ganze bei Motorrädern oder Rollern aus? Hier gelten die gleichen Regeln wie bei geschlossenen Fahrzeugen und ihr benötigt ebenfalls eine Parkscheibe. Der Gesetzgeber schreibt jedoch nicht vor, wo und wie diese angebracht werden muss. Für diesen Fall gibt es spezielle Produkte mit einem Loch, die sich einfacher am Motorrad befestigen lassen. Wichtig ist, dass alles fest hält und gut sichtbar ist. Bei schlechtem Wetter ist außerdem ein Schutz gegen Regen notwendig. Zum Diebstahlschutz empfehlen wir euch ein Foto als Absicherung zu machen.